Seit dem 1. Juli 2016 regelt die EU-weite eIDAS Verordnung die rechtliche und technologische Grundlage für elektronische Signaturen in Europa. Mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur bist Du in der Lage, alle Verträge und Vollmachten elektronisch signieren zu lassen z.B. mittels Tablet, Smartphone oder anderen touchfähigen Devices.

Welche Software nutzen wir für die digitale Signatur?

Wir nutzen hauptsächlich Adobe Sign und eDocBox. Ein paar Pools mit denen wir zusammenarbeiten nutzen weitere Programme, wie InSign.

Wie sicher ist die elektronische Signatur?

Die handschriftliche elektronische Signatur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und die eIDAS Verordnung:

  • Biometrie (Schreib-Charakteristik, Identifizierung und Zuordnung)
  • Zertifikate und Signaturschlüssel (Private und Öffentliche Signaturschlüssel)
  • Unveränderlichkeit der Unterschrift
  • Dokumenteninhalt (HASH) und Unterschrift werden unveränderbar verknüpft
  • vor Gericht kann ein Schriftgutachter den Nachweis über die Urheberschaft führen