Kein Versicherungsschutz gegen Grundwasserschäden
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden (Grundwasserschäden) an Immobilien kommen kann.
Versicherungslücken erkennen
Zu beachten ist dabei jedoch: Grundwasserschäden sind in vielen Versicherungspolicen auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Wichtige Vorsorgemaßnahmen
Immobilienbesitzer*innen sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Alternativen und Zusatzschutz
Informationen über alternative Versicherungsmöglichkeiten oder Zusatzversicherungen, die Schutz gegen aufsteigendes Grundwasser bieten könnten, sowie Tipps für präventive Maßnahmen zur Minimierung des Risikos von Wasserschäden, z.B. Installation von Rückstauklappen oder die Anhebung von kritischen Installationen im Keller.
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Weiterlesen:
Elementarversicherung: Sind Schäden durch Grundwasser versichert? (gdv.de)