Deutschland muss um seine Gasversorgung im kommenden Winter bangen. Sollte es zu staatlich verordneten Rationierungen kommen, könnte das die Produktion in zahlreichen Unternehmen hemmen oder gar zum Stillstand bringen. Hier stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungs-Schäden. Ein solcher ist jedoch nicht gegeben, wie der Versicherer-Gesamtverband kürzlich hervorgehoben hat: Solche Policen decken lediglich Betriebsunterbrechungen infolge von Sachschäden, beispielsweise durch Blitz-, Feuer- oder Leitungswasserschäden, ab.
Bei einer Gas-Rationierung würde es sich dagegen um eine „planmäßige Abschaltung“ handeln, die in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Ohne solche Ausschlüsse würden die Versicherer Gefahr laufen, bei kumulierten, flächendeckend auftretenden Schäden ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn Maschinen durch Produktionsstopps beschädigt werden; da dann ein physischer Schaden vorliegt, greift eine Betriebsunterbrechungs-Police prinzipiell.