Das Manager Magazin streute am vergangenen Freitag das Gerücht, dass die geplante Tarifumstellung im Versicherungswesen „vorerst auf Eis“ sei. Grund sei angeblich, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrief und um Nachbesserung bat.
Doch der Bundesrat rief diesen nicht an um das europäische „Unisex-Urteil“, also die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen, zu kippen, sondern um die Begrenzung der Rendite für festverzinsliche Wertpapiere nicht zuzulassen bzw. anders zu gestalten.
Eine Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur ddp am Freitagabend in Berlin: „Der Europäische Gerichtshof hat […] entschieden, dass die Rechtsgrundlage, nach der Versicherer bislang in Europa nach Geschlecht differenzierte Tarife anbieten durften mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 ungültig ist“. Dieses Urteil entfaltet gleichwohl Bindungswirkung, auch wenn die Umsetzung in nationales Recht erst nach dem 21. Dezember 2012 vorgenommen wird.