Verbraucherschützer haben daher die Sparkasse Bodensee kürzlich erfolgreich abgemahnt. In zukünftigen Kündigungsangeboten soll deutlicher erklärt werden, worauf die Kunden im Gegenzug für die Einmalzahlung verzichten. Bisher wurde diese nicht unerhebliche Information in den Angebotsschreiben verschwiegen. Dennoch enthielten sie den Bestätigungshinweis, die Kunden seien eingehend über den Sachverhalt aufgeklärt worden. Die Sparkasse Bodensee hat auf die Abmahnung hin eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Auch von anderen Sparkassen werden uns immer mal wieder Kündigungen, Aufhebungen und andere Schreiben vorgelegt, die zum Ziel haben die gut verzinsten Verträge aufzukündigen. Teilweise werden nur 2 Alternativen aufgezeigt, die nicht alle vertraglichen Möglichkeiten umfassen. Hier hilft nur eine Prüfung des Einzelfalls. Bitte stimmt den Kündigungen nie einfach so zu, sondern prüft immer die genauen Umstände und das Kleingedruckte im Vertrag!