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Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine grundlegende Reform des Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher war es erforderlich, dass diese Fahrzeuge jährlich neu versichert werden und dies durch ein farbiges Kennzeichen, in diesem Jahr in Blau, nachgewiesen wird. Ordnungshüter*innen haben somit die Möglichkeit, auf einen Blick zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.
Permanentes Kennzeichen ab 2026
Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder jedoch mit einem permanenten Kennzeichen ausgestattet werden. Dieses Kennzeichen wird vom jeweiligen Versicherer nach Vertragsablauf wieder eingezogen. Ein Zulassungsverfahren ist weiterhin nicht vorgesehen.
Die Versicherungswirtschaft zeigt sich von dieser Entscheidung wenig begeistert. Neben der zusätzlichen Vollzugsaufgabe befürchten die Versicherer, dass durch die Änderung vermehrt Kleinfahrzeuge ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs sein könnten. Dies könnte für die Fahrer*innen kostspielige Folgen haben, denn das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.
Konsequenzen bei Verstößen
Die rechtlichen Folgen sind gravierend: Neben einer Geldbuße drohen Führerscheinentzug und im schlimmsten Fall bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten, die bei einem Unfall entstehen, komplett selbst getragen werden.
Die Reform des Versicherungskennzeichen-Systems könnte also nicht nur zu einem Anstieg der unversicherten Fahrzeuge führen, sondern auch das Risiko für die Fahrer*innen erheblich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bis zur Einführung des neuen Systems entwickeln wird.
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