Sie besitzen eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück? Dann müssen Sie bis spätestens 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Übergangsfristen werden darüber hinaus nicht gewährt. Die gesetzliche Regelung, in welcher Form genau die Grundsteuererklärung abgegeben werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Seit dem 1. Juli 2022 ist die ELSTER-Schnittstelle geöffnet: Erklärungen müssen grundsätzlich auf elektronischem Weg übermittelt werden.