Eine KFZ-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht in Deutschland. Keine Pflicht dagegen ist es die eigenen Tarife jährlich zu überprüfen. Obwohl das viel Sinn ergibt. Auf welche Punkte Sie besonders achten sollten, zeigt Ihnen folgender Ratgeber-Beitrag.

Am 01.01.2009 waren beim Kraftfahrtbundesamt knapp 49,6 Millionen Fahrzeuge registriert und zugelassen. Damit ist statistisch jeder 2. Bundesbürger motorisiert. Und jeder, der einen Schaden verursacht, ist in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig. Für einen Autofahrer bedeutet die KFZ-Versicherung erst einmal eine finanzielle Absicherung im Schadensfall. Jedoch ist für viele Menschen die KFZ-Versicherung teuer als sie sein müsste.

Wechselsaison: November
Alle Verträge, die bis zum Jahresende 2011 laufen, können noch bis zum 30. November gewechselt werden. Für einen Online-Vergleich benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein und vor allem die darin enthaltenen Daten, wie Herstellernummer und Typschlüssel. Alternativ können Sie die Suche nutzen und lediglich Hersteller, Modell und die ungefähre KW- oder PS-Leistung Ihres Autos eingeben. Dann noch einige Angaben zum Fahrzeughalter und den eventuell vorhandenen anderen Fahrenden und Sie können sich kostenlos die Vergleichsangebote zusenden oder anzeigen lassen.

Auf was ist zu achten?
Unter den Erweiterungen gibt es den sogenannten Teil- und Voll-Kasko-Schutz. Grundsätzlich treten diese bei Beschädigungen, der Zerstörung oder dem Verlust des versicherten Fahrzeugs und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile ein. Der Umfang ist jedoch in Teil- und Voll-Kasko unterschiedlich. Um günstigere Prämien zu erhalten empfiehlt es sich eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die man dann bei einem Schaden zahlen muss.

Teilkasko-Schutz
Im Gegensatz zur Vollkasko deckt die Teilkasko – wie der Name schon sagt – nur einen Teil der möglichen Gefahren und Schäden ab. Hauptsächlich sind das Brand und Explosion, Einbruchdiebsstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild während das Fahrzeug in Bewegung ist, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) und Marderbisse ohne Folgeschäden.

Vollkasko-Schutz
Diese deckt alle Risiken der Teil-Kasko-Versicherung, sowie mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde (Vandalismus) und Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug, die durch eigene Fahrlässigkeit verursacht worden sind.

Schutzbrief
Der Schutzbrief ist eine gute Zusatzleistung neben der normalen Versicherungspolice. Er garantiert im Schadensfall Pannen- und Unfallhilfe am Schadensort, Bergen und Abschleppen des Fahrzeugs, die Kostenübernahme für eine Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtungen und Mietwagen bei einem Fahrzeugausfall, Schlüsselservice, Krankenrücktransport, Rückholung von Kindern, sowie viele andere nützliche Erweiterungen der normalen Versicherungsleistung.

Werkstattbindung – Einsparungen von bis zu 20 Prozent möglich
Wer eine Werkstattbindung mit vereinbart kann eventuell anfallende Versicherungsschäden in den Partnerwerkstätten der Versicherungsgesellschaft reparieren lassen. Viele Gesellschaften bieten den Kunden darüber hinaus kostenlose Sonderleistungen. In vielen Fällen einen kostenlosen Ersatzwagen und auch der Abtransport des beschädigten Fahrzeuges in die Werkstatt erfolgt häufig zu vergünstigten Konditionen. Wer eine Werkstattbindung eingeht, darf Reparaturen jedoch in keinem Fall in einer anderen Werkstatt reparieren lassen – auch wenn diese durchaus näher gelegen wäre. Daher lohnt es sich vorher zu erkundigen wo die nächste Partnerwerkstatt ist.