In einer Zeit, in der Greenwashing zu einem wachsenden Problem auf dem Finanzmarkt geworden ist, führt die EU neue, strenge Regeln ein, um sicherzustellen, dass als „nachhaltig“ beworbene Investmentfonds auch tatsächlich ihren grünen Versprechen gerecht werden.
Wachsendes Interesse an ethischen Investments
Immer mehr Anleger interessieren sich nicht nur für die Rendite und Sicherheit ihrer Investitionen, sondern auch für deren ethische Dimension. Dementsprechend wimmelt es auf dem Fondsmarkt von Produkten, deren Namen verkaufsfördernde Zusätze wie „nachhaltig“, „ESG“, „Umwelt“, „sozial“ oder „Klima“ enthalten.
Problematik des Greenwashing
Es hat sich indes herumgesprochen, dass nicht all diese Fonds gleichermaßen ihren hehren Zielen bzw. Versprechen gerecht werden.
ESMA-Anforderungen zum Schutz der Anleger
Um die Anleger:innen vor irreführenden Bezeichnungen (Greenwashing) zu schützen, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA nun Anforderungen für die Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe definiert.
Kernkriterium ist eine Schwelle von 80 Prozent: Nur wenn der Anteil der nachhaltigen Fondsinvestments mindestens diesen Wert erreicht, dürfen einschlägige Namenszusätze verwendet werden.
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Was als nachhaltig gelten kann, definiert wiederum die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die jedoch aktuell überarbeitet wird.
Umsetzung in Deutschland
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, die neuen ESMA-Kriterien eins zu eins anzuwenden.