EU-Offenlegungsverordnung vor Reform?
Die EU-Offenlegungsverordnung zielt darauf ab, den Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien zu standardisieren. Dies stellt AnlegerInnen, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden müssen.
Reformvorschläge und ihre Auswirkungen
Während die Finanzwirtschaft noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) Vorschläge für eine Überarbeitung der Verordnung vor. Unter anderem sollen weitere soziale Indikatoren und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Dies steht konträr zum Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen, da auch die bisher vorgesehenen Pflichtinformationen erhalten bleiben sollen.
Auswirkungen auf KleinanlegerInnen
Die Reformen könnten insbesondere für Kleinanleger:Innen bedeutend sein, da sie oft nicht die Ressourcen haben, um komplexe Finanzinformationen zu analysieren. Eine klare Darstellung der Nachhaltigkeitskriterien würde es ihnen erleichtern, informierte Entscheidungen zu treffen.
Entwicklung und Bedeutung der Verordnung
Ein Rückblick auf die Entstehung der Offenlegungsverordnung hilft, die Bedeutung und Tragweite der aktuellen Reformvorschläge besser zu verstehen. Ursprünglich eingeführt, um Standards für die Berichterstattung über nachhaltige Investitionen zu schaffen, hat sie sich im Laufe der Zeit entwickelt, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden.
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