Immer wieder wird viel über mögliche Wege des Aufbaus einer sinnvollen Altersversorgung diskutiert. Gerade für Geringverdienende sind die Möglichkeiten jedoch begrenzt. Immobilien, Gold und Aktien bringen hohe Startinvestitionen und –kosten mit sich. Eine Investment-Gesellschaft hilft hier weiter.
Geringverdienenden bietet die staatliche geförderte Altersvorsorge eine gute Möglichkeit sich bis zum Rentenalter ein kleines Vermögen aufzubauen. Das hilft im Alter besser über die Runden zu kommen. Für Menschen mit geringem, oder gar keinem Einkommen, bietet sich hier die 2. Schicht der Altersversorgung an. Im Besonderen die so genannte „Riester-Rente“ an. Hier erhalten ALG-I-, Hartz-IV-Empfangende und alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Einzahlende eine staatliche Förderung. Für sich selbst bis zu 154€ pro Jahr und für jedes Kind nochmal zusätzlich 185€ oder 300€ – je nachdem wann das Kind geboren wurde (vor oder nach 2008).
Zwei Haken haben diese Verträge jedoch: Der Erste ist, dass es 100% der Zulage nur gibt, wenn man 4% vom Vorjahres-Bruttolohn investiert (bei Angestellten) und/oder die Mindesteinzahlung 5€ pro Monat beträgt (bei ALG II Empfangenden). Und auch wenn sich das nicht viel anhört, es gibt Menschen die sich diese 5€ im Monat nicht leisten können. Das zweite Problem ist, dass solch ein Vertrag Kosten verursacht und in der Beratung uns leider schon Verträge auffielen, welche – gerade bei geringen Einzahlungen – mehr Kosten verursachen als Vermögen bilden.Die vielfältigen Kosten der Produkte sind unter anderem Verwaltungs-, Abschluss- und Vertriebskosten. Diese schlagen zu Buche und mindern die erwartete Rendite und damit die Renten- oder Kapitalleistung im wohlverdienten Ruhestand.
Bei fondsgebundenen Produkten kommen dann bei der einen oder anderen Gesellschaft noch Ausgabeaufschläge oder andere produktspezifische Kosten dazu, über welche man sich im Einzelnen genau informieren sollte.
Aufgrund dieser vielfältigen Kostenkonstruktionen kann es bei geringen Prämien gar vorkommen, dass Schulden gemacht werden. Für Geringverdienende berechnen die netteren Gesellschaften die Kosten prozentual vom Gesamtguthaben, so gibt es kein Minus. Andere Gesellschaften nehmen eine feste Gebühr, z.B. 18€ pro Jahr. Wenn man sich nun anschaut, dass manch Geringverdienende gerade einmal 60€ im Jahr investiert und dann die Vertriebs- und Abschlusskosten, sowie die Stückkosten abgezogen werden, bleibt häufig wenig bis nichts übrig.
Nun hat das Investmenthaus der Deutschen Bank einen Sozialtarif aufgelegt. Im Bereich der staatlich geförderten Altersvorsorge verzichtet die DWS mit Ihrem Produkt „TopRente“ auf die jährliche Verwaltungspauschale von 18€, auf Vertriebskosten und auf die Ausgabeaufschläge.
Beanspruchen können diesen Sozialtarif ab dem 30. Lebensjahr alle Hartz-IV-Empfangenden sowie Arbeitnehmende mit einem Jahresnettoeinkommen von unter 11.000 Euro. Für den Abschluss reicht ein aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder der Lohnzettel vom Dezember des Vorjahres aus.
Doch ganz vom Samaritertum beseelt, ist die DWS auch nicht. Auch wenn keine Ausgabeaufschläge oder Depotentgelte anfallen, verdient die DWS durchaus mit. Denn von allen Kosten wird niemand befreit. Die Verwaltungskostenpauschale der Fonds, die zwischen 0,6 Prozent und 1,3 Prozent pro Jahr liegt, müssen auch ökonomisch Benachteiligte zahlen. Die Sonderkonditionen bleiben jedoch, auch wenn ein Kunde später mehr verdient.
Flyer TopRente für Geringverdiener
Muster-Angebot vom 01.05.2015
AntragDen ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an:
Torenz & Partner - Soziale Finanzberatung
Weydingerstr. 14-16
10178 Berlin
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