Zwischen 2012 und 2016 haben sich Rechtsstreitigkeiten in Deutschland durchschnittlich um knapp 19 Prozent verteuert. Das geht nach einer Analyse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vor allem auf deutlich gestiegene Anwaltshonorare zurück. Aber auch die Gerichtskosten haben zugelegt. Zum Vergleich: Das allgemeine Preisniveau legte im selben
Zeitraum bloß um 3,2 Prozent zu. So muss man sich laut einer GDV-Musterrechnung bei einem Streitwert von 10.000 Euro auf Kosten von 4.500 Euro einstellen – und zwar lediglich in der ersten Instanz. Die Gerichtskosten sind dabei mit 700 Euro noch überschaubar, die Anwaltsleistungen aber schlagen mit 3.800 Euro zu Buche.
Dieses Kostenrisiko hält viele Bürger davon ab, ihr Recht einzuklagen – es sei denn, sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. In manchen Rechtsbereichen fiel die Steigerung sogar mehr als zehnmal so hoch aus wie im Durchschnitt. So schnellten die Kosten für ein Verfahren wegen schimmelbedingter Mietminderung um über 200 Prozent nach oben.
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