Im August tritt endlich eine neue Richtlinie der EU in Kraft, die bei finanzrelevanter Beratung vorschreibt, die Kunden auch nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen: Ist Ihnen ökologische und ethische Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und Finanzvorsorge wichtig? Fällt die Antwort positiv aus, muss dies im weiteren Beratungsverlauf berücksichtigt werden. Doch wie eigentlich genau? Wie lassen sich zum Kundenwunsch passende Kategorien, Anbieter und Produkte eingrenzen?
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat nun gemeinsam mit Marktteilnehmern einen Entwurf für ein Modul namens „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht.
„Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, umreißt Klaus Möller, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses, Anlass und Motivation für das Projekt. Der Beratungsleitfaden soll nicht nur eine gesetzeskonforme Struktur geben, sondern auch sicherstellen, dass eine laienfreundliche Sprache verwendet wird.