Alle haben es bereits gelesen: Seit dem 25. Mai 2018 ist die 2-jährige Übergangsfrist der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) abgelaufen. Damit gilt was die EU beschlossen und das deutsche Parlament mit dem Bundesdatenschutzgesetz interpretiert hat.
Die Änderungen sind nicht so weitreichend, wie es zahlreiche Abmahnanwälte oder neuerdings auf Datenschutz spezialisierte Dienstleister einem glaubhaft machen wollen. Im Kern geht es um eine Vereinheitlichung der Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union. Als Vorlage diente dabei wohl das hiesige Bundesdatenschutzgesetz. Über einige Punkte und vor allem die Interpretation des geschriebenen gibt es unter Kanzleien, Spezialisten und den Landesdatenschutzbehörden noch Unstimmigkeiten. Rechtssicherheit werden wohl nur die ersten Verfahren und Urteilssprüche geben.
Klar ist, dass das Recht auf Datensparsamkeit neu beschrieben wurde und neben der Löschung auf Wunsch unserer Kunden auch eine Übertragung von gespeicherten Daten an einen anderen Anbieter erfolgen muss. Wir bieten hierbei mehrere Datenformate an.
Als Mitglied im Bundesverband Finanzdienstleistung bedanke ich mich vor allem bei dem Vorstand für deren Vorarbeit und Hilfestellung. Sie konnten für den Berufszweig des Versicherungsmaklers bereits einige Fallstricke abklären und haben Vorlagen formuliert derer auch ich mich bedient habe. Seit geraumer Zeit haben wir alle Anforderungen umgesetzte und natürlich auch die Datenschutzerklärung auf dieser Seite aktualisiert.
Um eure Daten noch sicherer zu übertragen ist der Abruf unserer Website seit Juni 2018 nur noch via https möglich. Dies soll eine Umleitung auf andere Websites und das sogenannte phishing verhindern.
Solltet ihr Fragen zum Datenschutz haben, schreibt uns gern eine E-Mail oder einen Brief.