Wenn einmal etwas nicht so läuft, wie es sollte

Deine Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität. Wir stellen hohe Qualitätsanforderungen an uns, unsere Mitarbeiter*innen, sowie Dienstleister*innen und Kooperationspartner*innen. Trotzdem kann es vorkommen, dass du mit der Leistung nicht zufrieden bist oder es sogar Anlass für eine Beschwerde gibt. Falls du einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein solltest, hast du die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Dein Hinweis und das Feedback gibt uns die Möglichkeit der Verbesserung und Stellungnahme. Für solche Fälle haben wir Instrumente geschaffen, Beschwerden abzuhelfen oder einen Streit beizulegen. Da wir kontinuierliche Verbesserung anstreben, nehmen wir Kritik sehr ernst.

Eine Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Du kannst dazu die im Impressum angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden oder hier unten das Kontaktformular nutzen.

 

Ablauf einer Beschwerde bei uns

  1. Mit der Bearbeitung von Beschwerden ist ein externer Mitarbeiter, Herr Maxim Wermke, betraut.
  2. Nach Eingang einer Beschwerde erhältst du innerhalb von drei Arbeitstagen eine Bestätigung des Eingangs und Informationen zum Gang der Beschwerdeabarbeitung. Eventuell wird dein Anliegen direkt beantwortet oder du wirst informiert, wie wie lange die Bearbeitungszeit andauern wird. Dies ist individuell vom Sachverhalt abhängig.
  3. Wir weisen dich darauf hin, dass du auch die Möglichkeit hast, eine Beschwerde bei einer Schlichtungsstelle einzulegen. Wir teilen die Adresse, die Fax- und die Telefonnummer der Schlichtungsstelle mit.
  4. Wir werden deine Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten.
  5. Alle eingegangen Beschwerden werden dokumentiert und archiviert. Jede Beschwerde wird in ein Register eingetragen und erhält eine laufende Nummer, das Datum des Beschwerdeeingangs, die Namen des Beschwerdeführers und eine knappe, stichwortartige Angabe des Beschwerdegrunds. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer hat als unsere Aufsichtsbehörde die Erlaubnis, Einsicht in dieses Register zu nehmen und die Daten zur Beschwerdebearbeitung zu untersuchen und zu bewerten.

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