Die Beitragserhöhung war unabwendbar, so die Regierungskoalition. Doch zunächst zur guten Nachricht: Die medizinischen Diagnose- und Behandlungsmethoden haben sich in Deutschland in den letzten Jahren enorm verbessert. Der persönliche Leistungsanspruch ist im Ernstfall heute so umfassend wie niemals zuvor. Während ein Herzinfarkt früher oft tödlich verlief, sind die Überlebenschancen heute signifikant höher. Operationen, die früher mit langen Narben einhergingen, führen Ärzt*innen heute mittels kleiner Einstiche durch, die man später nicht mehr sieht und modernste Geräte erlauben einen genauen, strahlungsarmen Einblick in den Körper.

Doch der Fortschritt hat seinen Preis. Auch die Coronapandemie war nicht ganz günstig. Unter anderem aus diesen Gründen haben die privaten und gesetzlichen Krankenkassen zum neuen Jahr ihre Beiträge erhöht. In der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen die Kosten im Schnitt um 3,7% und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3 auf 1,6 Prozentpunkte. Diese Beitragsanpassungen erlauben den Versicherten gebrauch vom Sonderkündigungsrecht zu machen und so die allgemeinen Kündigunsfristen zu umgehen. In der PKV haben Versicherte bis zu 2 Monate nach dem Erhalt des Anpassungsschreibens die Möglichkeit den Tarif oder den Versicherer zu wechseln.

Wichtig: Die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, ihre Versicherten mit einem gesonderten Schreiben über die Beitragserhöhung und damit über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren, ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Die Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Das Sonderkündigungsrecht in der GKV besteht bis zum 31.01.2023 und ist rückwirkend zum 01.01.2023 gültig.

Für die Kündigung kannst du gern auch unsere Kündigungshilfe (klick) nutzen.

Aktuell lohnt es sich also den bestehenden Tarif genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein Wechsel kann im besten Fall mehrere hundert Euro im Jahr sparen und gleichzeitig den Versicherungsschutz erhöhen! Allerdings muss jetzt zügig gehandelt werden. Inwieweit ein Wechsel sich für dich lohnt, prüfe ich gerne mit dir gemeinsam in einem Beratungstermin.

Einen Termin kannst du ganz einfach unter folgendem Link vereinbaren:
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Mehr Informationen zum Sonderkündigungsrecht

Das Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt unabhängig von der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Du kannst das Sonderkündigungsrecht auch ausüben, wenn du noch keine 12 Monate bei deiner aktuellen Krankenkasse versichert bist.

Ausnahme: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte, die sogenannten Wahltarif abgeschlossen haben. Wenn du einen Wahltarif hast, kannst du frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.