Bruttoverdienst | anrechnungsfreier Betrag |
100 Euro | 100 Euro |
200 Euro | 120 Euro |
400 Euro | 160 Euro |
800 Euro | 240 Euro |
1.200 Euro | 280 Euro |
1.500 Euro mit Kind | 310 Euro |
Für die exakte Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind ausschließlich die Träger (Bundesagentur für Arbeit, zugelassene kommunale Träger) zuständig.
Zusätzlich können bei Erwerbseinkommen über 400 Euro nach § 11 Abs. 2 SGB II weitere Beträge abgesetzt werden, wenn die notwendigen Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit 100 Euro übersteigen.