Hartz IV und Geld

Hartz IV und möglicher Hinzuverdienst

Bezieher von ALG II können nebenbei auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, also zum bewilligtem ALG-II-Satz noch ein zusätzliches Einkommen erzielen. Dieses wird auf die Leistung angerechnet. Ein Teil des Einkommens dürfen Sie jedoch behalten.

Bruttoverdienstanrechnungsfreier Betrag
100 Euro100 Euro
200 Euro120 Euro
400 Euro160 Euro
800 Euro240 Euro
1.200 Euro280 Euro
1.500 Euro mit Kind310 Euro

Für die exakte Berechnung und Auszahlung der Leistungen sind ausschließlich die Träger (Bundesagentur für Arbeit, zugelassene kommunale Träger) zuständig.

Zusätzlich können bei Erwerbseinkommen über 400 Euro nach § 11 Abs. 2 SGB II weitere Beträge abgesetzt werden, wenn die notwendigen Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit 100 Euro übersteigen.