Einfirmenvertreter:
Ein Einfirmenvertreter oder -agent vermittelt Versicherungen für ein einziges Versicherungsunternehmen, an das er vertraglich gebunden ist. Für die Vermittlung erhält er Provisionen. Eine Ausschließlichkeitsvereinbarung für einen hauptberuflich tätigen Vertreter zieht die Verpflichtung zur Gewährung eines Mindesteinkommens nach sich. So wird der Nachteil, an eine einzige Gesellschaft und deren Tarife und Produkte gebunden zu sein, für den Vertreter ausgeglichen.
Mehrfachagent:
Der Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der mit mehreren Versicherungsgesellschaften zusammen arbeitet. Er hat dieselben Rechte und Pflichten wie ein Versicherungsvertreter mit Ausnahme der Sicherung von Mindestarbeitsbedingungen durch die Gesellschaften (§ 92a HGB) und erhält in der Regel keine Bestände zur Betreuung übertragen, sondern muss diese selber erarbeiten. Der Mehrfachagent hat eine eingeschränkte Auswahl von Gesellschaften zur Verfügung bei gleichzeitig begrenzter Haftung für eventuelle Beratungsfehler.
Versicherungsmakler:
Ein Versicherungsmakler betreut, verwaltet und vermittelt die Versicherungsverträge seiner Kunden. Im Gegensatz zu einem Versicherungsvertreter schließt man mit einem Versicherungsmakler einen Geschäftsbesorgungsvertrag, den Maklervertrag, ab. Durch diesen Vertrag wird der Makler beauftragt, für den Kunden tätig zu werden. Der Versicherungsmakler ist der Interessenvertreter seiner Kunden. Er ist in erster Linie verpflichtet, die Interessen seiner Kunden gegenüber den Versicherern zu wahren und steht damit auf der Seite des Kunden. Der Versicherungsmakler ist nicht an eine Gesellschaft gebunden. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zu Grunde zu legen.
„Torenz – Soziale Finanzberatung“ hat sich als unabhängiger Makler in den Bereichen Kapitalanlage, Vorsorge und Versicherung spezialisiert.