Dass Banken die Bonität von Kunden prüfen, bevor sie Kredite vergeben, ist selbstverständlich. Es liegt allerdings in ihrem eigenen Interesse, deshalb dürfen sie diese Leistung nicht den Kunden in Rechnung stellen. Das sehen jedenfalls viele Gerichte so. Dennoch wollen sich nicht alle Banken daran halten.

Verbraucherschützer und Bankenbranche streiten sich um die Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite. Zwar wurde nun ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig, wonach derartige Vertragsklauseln unwirksam sind. Das endgültige Aus für die Gebühr bedeutet dies aber nicht.

Im konkreten Fall hatten sich die Dresdner Richter die Bearbeitungsgebühr für den Privatkredit bei der Sparkasse Chemnitz vorgenommen. Diese hatte ihren Kunden zwei Prozent des ursprünglichen Kreditbetrags als Zusatzgebühr berechnet. Damit wollte sie sich den Aufwand vergüten lassen, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu prüfen.

Schon im September vergangenen Jahres aber erklärten die Dresdner Richter – wie zuvor schon die Richter am Landgericht Leipzig – die Gebühr für nichtig. Die Prüfung der Bonität eines Kunden liege allein im Interesse des Kreditinstituts und dürfe nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden, befanden die Richter. Sie reihten sich damit in eine Liste von Urteilen ein, die in ähnlicher Weise ergangen waren, etwa bei den Oberlandesgerichten in Bamberg, in Zweibrücken, in Karlsruhe oder Celle. Vereinzelt allerdings gaben laut Stiftung Warentest Gerichte auch der Bank Recht.

Grundsatzurteil soll vermieden werden
Über den Chemnitzer Fall hätte in drei Wochen der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden sollen. Doch nun zog die Sparkasse ihre Revision zurück, wie der BGH in dieser Woche mitteilte. Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ist damit rechtskräftig und im konkreten Fall die Vertragsklausel zur Bearbeitungsgebühr nichtig. Verbraucher sollten zuviel gezahlte Gebühren zurückfordern, raten die Verbraucherzentrale Sachsen und die Stiftung Warentest unisono.

Auf endgültige Rechtssicherheit warten Kunden anderer Institute aber nun weiterhin vergebens. Verbraucherschützer werfen der Bankenbranche vor, absichtlich ein BGH-Urteil zu umgehen. „Das ist Taktik, dass man sagt, es gibt noch keine höchstrichterliche Entscheidung“, kritisiert die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Andrea Heyer. Solange kein BGH-Urteil gefallen sei, könnten Institute vielerorts ungeniert die umstrittene Gebühr weiter erheben. „Es ist wahrscheinlich, dass sich einige Institute weiter uneinsichtig zeigen“, sagte Heyer.

Der Verzicht auf die Revision sei „sinnvoll“ gewesen, sagte hingegen ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Die umstrittene Vertragsklausel wende das Gros der Institute „seit geraumer Zeit“ sowieso nicht mehr an. Doch er schränkt ein: Einzelne Sparkassen nutzten die Klausel zur Bearbeitungsgebühr eben doch noch.

Empfehlungen für die Institute zum Umgang mit der Gebühr wollen weder der DSGV geben noch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken oder der Bundesverband deutscher Banken, der für Privatbanken zuständig ist. „Solange es keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt, liegt es im geschäftspolitischen Ermessen der einzelnen Institute, zu entscheiden, ob sie für Verbraucherkredite eine Bearbeitungsgebühr berechnen“, sagte ein Sprecher der alle Verbände vereinenden Deutschen Kreditwirtschaft. Verbraucherschützer stellen sich darauf ein, die Gebühr auch weiterhin vor Gericht zu bekämpfen.

Quelle N-TV