Haben Sie einen Mobilfunkvertrag und hätten lieber Papierrechnungen, statt ständig in Ihrem E-Mail Postfach nach den Rechnungen sehen zu müssen?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich gegen die Zusatzkosten von Papierrechnungen, welche sich meistens um ca. 1,-€ mtl. drehen, ausgesprochen. Es hält diese für unzulässig, da Aufwendungen für die Erfüllung eigener Pflichten nicht auf Kunden abgewälzt werden dürfen. Solange der Anbieter sein Produkt also nicht allein über das Internet vertreibt, liege somit eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vor, die gegen den §§307 ff. BGB verstößt.
Bei dem Urteil war der Klagegegner Vodafone.
(Zum Vergleich: OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015, Az.: I-6 U 82/14)