Die Corona-Pandemie wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte uns häufiger vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein